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Platzanfrage2019-01-24T18:54:38+01:00

Platzanfrage

Herzlichen Dank für Ihr Interesse am ABC Kindertreff.
Bitte verwenden Sie das Formular für eine provisorische Anmeldung Ihres Kindes
oder rufen Sie uns an.
Wir freuen uns, Sie und Ihr Kind hier im ABC Kindertreff begrüssen zu dürfen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Bitte kreuzen Sie die gewünschten Betreuungstage an.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir halbe Betreungstage nur in Verbindung
mit mind. einem ganzen Betreuungstag anbieten.
Bitte gewünschtes Startdatum angeben

Betriebskonzept

Öffnungszeiten2022-01-25T18:34:04+01:00

Die KiTa ABC-Kindertreff GmbH ist geöffnet von Montag bis Freitag, 06.45h bis 18.45h. Folgende Bring- und Abholzeiten müssen unbedingt eingehalten werden, um den Betriebsablauf nicht zu stören:

  • Bringzeit morgens: 06.45h – 09.00h
  • Abholzeit abends: 16.00h – 18.15h

Kann das Kind nicht pünktlich zur Krippe gebracht oder abgeholt werden, bitten wir die KiTa zu informieren bis 08.30h morgens und 17.30h abends. Wird ein Kind ausnahmsweise nicht von den Eltern abgeholt, muss dies der Krippen- oder Gruppenleiterin mitgeteilt werden, diese Person hat sich beim Abholen des Kindes auszuweisen. Bei verspätetem Abholen erlauben wir uns, eine zusätzliche Gebühr von CHF 10 pro angefangene 10 Minuten zu verrechnen. Wir bitten die Eltern, für das Bringen und Abholen des Kindes genügend Zeit einzuplanen, damit das Kind sich auf die neue Situation einstellen und ein gegenseitiger Austausch der Erwachsenen erfolgen kann.

Betreuungsangebot2019-01-24T18:24:25+01:00

Die Betreuungstage werden bei Vertragsabschluss festgelegt, wir betreuen Ihre Kinder ausschliesslich Ganztags. Es wird keine Halbtages-Betreuung angeboten, ausser als Zusatzbetreuung in Ausnahmefällen. Sie sind jede Woche, bzw. jeden Monat gleich und fest gebucht. Einem allfälligen Wunsch zur Änderung (Wechsel und Erweiterung der Betreuungstage) wird, wenn möglich, versucht umgehend zu entsprechen, vorausgesetzt die nötige Betreuungskapazität ist vorhanden. Es können keine Betreuungstage getauscht werden, falls zusätzliche oder andere Betreuungstage gewünscht werden, unterliegt dies der Zusatzbetreuung. Die Reduktion der vereinbarten Betreuungstage gemäss definitiver Anmeldung unterliegt einer zwei-monatigen Kündigungsfrist. Wünschen Sie die Betreuungstage zu erweitern kann dies je nach Platzangebot per sofort erfolgen. Alle Betreuungsänderungen haben schriftlich zu erfolgen.

Das Betreuungsangebot beinhaltet das Frühstück, Mittagessen sowie ein z’Vieri. Unser Team bereitet sämtliche Mahlzeiten täglich frisch zu, wir legen Wert auf eine ausgewogene und gesunde Ernährung, wir bitten Sie deshalb, Ihrem Kind (mit Ausnahme der Babies) keine Esswaren und Getränke von zuhause mitzugeben. Es gelten folgende Essenszeiten:

Frühstück: 08.15h bis 08.45h

Mittagessen: 11.15h

z’Vieri: 15.15h

Damit Ihr Kind die Möglichkeit hat, zusammen in der Gruppe zu frühstücken, muss es bis spätestens 8.30h in der Krippe sein.

Zusatzbetreuung:

Falls die Betreuungskapazität in der KiTa vorhanden ist, können kurzfristige zusätzliche Betreuungstage mit der Krippenleitung vereinbart werden. Diese Tage werden zusätzlich monatlich zum Tagestarif in Rechnung gestellt. Nach Vereinbarung eines zusätzlichen Betreuungstages gilt dieser als verbindlich und wird in Rechnung gestellt. Der Tag für die zusätzliche Betreuung (Zusatzbetreuung) muss bis spätestens 24 Stunden im Voraus, annulliert werden, ansonsten wird dieser vollumfänglich verrechnet.

Mindestaufenthalt:

Im Interesse des Kindes ist ein regelmässiger Aufenthalt in der KiTa unerlässlich. Damit sich das Kind gut in der Gruppe integrieren kann, beträgt der Mindestaufenthalt einen ganzen Tag pro Woche.

Betreuung bei Krankheit des Kindes:

Die KiTa ist nicht eingerichtet, um kranke oder verunfallte Kinder zu betreuen. Über die Aufnahme eines leicht erkrankten Kindes entscheidet die Gruppenleitung von Fall zu Fall. Im Zweifelsfall verlangt die Krippenleitung ein ärztliches Zeugnis, welches attestiert, dass das Kind in der Krippe betreut werden darf. Die Eltern sind verpflichtet, ansteckende Krankheiten ihres Kindes zu melden. Wenn die Unterbringung in der Krippe aufgrund des Krankheitsbildes (Ansteckungsgefahr für andere Kinder) nicht möglich ist, werden die Eltern gebeten für ihr Kind zu sorgen. Die Krippe kann die Annahme eines kranken, ansteckenden Kindes verweigern, bzw. von den Eltern verlangen dieses unverzüglich abzuholen. Kinder welche einen Tag Beschwerdefrei sind, dürfen die KiTa wieder besuchen. Kinder mit Herpes/Fieberblasen dürfen die KiTa nicht besuchen, da eine hohe und gefährliche Ansteckungsgefahr besteht. Jeglicher Art von Medikamenten, seien sie von Zuhause mitgebracht oder von der KiTa, werden nur mit dem schriftlichem Einverständnis der Eltern verabreicht. (Eingewöhnungsgesprächs-Formular)

Betreuungstarif2023-05-17T16:47:21+02:00

Wir unterscheiden zwei Tarifstufen; Babys bis 18 Monate und Kleinkinder ab 18 Monaten bis zum Kindergarteneintritt.

Im monatlichen Tarif sind vier Wochen Absenzen infolge Ferien und Krankheit des Kindes bereits eingerechnet, ebenfalls die gesetzlichen Feiertage, an welchen die Krippe geschlossen ist. Die Krippe ist während rund 51 Wochen geöffnet, sie bezahlen jedoch nur für 48 Wochen, verteilt auf 12 Monate.

Tarife:

Tagestarif Baby bis 18 Monate CHF 130.00

Monatstarif Baby bis 18 Monate CHF 520.00

Tagestarif Kleinkind ab 18 Monate CHF 110.00

Monatstarif Kleinkind ab 18 Monate CHF 440.00

Bei Geschwistern wird auf das zweite Kind eine Reduktion von 10% des Tarifs gewährt. Geschwister von Kindern, welche bereits im ABC Kindertreff betreut werden, werden bevorzugt aufgenommen.

Gebühren:

Bei der provisorischen Anmeldung ist die Bearbeitungsgebühr von CHF 150 fällig, ohne die Bezahlung wird die Reservation nicht bearbeitet.
Im Betreuungstarif inbegriffen ist eine jährliche Steuerbestätigung, diese wird durch den ABC-Kindertreff automatisch versandt. Wird ein weiteres Dokument benötigt, wird dieses gegen eine im Voraus bezahlte Gebühr von CHF 20 geliefert.

Eingewöhnung:

Die Anzahl der Eingewöhnungstage werden mit der Gruppenleiterin individuell vereinbart. Die Eingewöhnung kostet pauschal CHF 300, die Betreuung wird ab dem Zeitpunkt als Zusatzbetreuung verrechnet, wenn das Kind fünf Stunden ohne Elternteil in der KiTa verbringen kann.

Kosten für Essen und Getränke:

Die altersgerechte Verpflegung der Kinder ist im Betreuungstarif eingerechnet. Sollte das Kind aus gesundheitlichen Gründen spezielle Ernährung benötigen, muss die entsprechende Nahrung von den Eltern mitgegeben werden, das schliesst auch das Schoppenpulver mit ein. Muttermilch kann ebenfalls in der KiTa abgegeben werden und Mütter dürfen auch jederzeit zum Stillen in die Krippe kommen. Es gibt dadurch kein Anspruch auf Reduktion des Betreuungspreises.

Hygieneartikel und übrige Unkosten:

Sämtliche im Rahmen des normalen Krippenbetriebes anfallende Kosten und Leistungen sind im Betreuungsbetrag inbegriffen. Die Windeln und übrige Hygieneartikel wie Zahnbürste und Zahnpasta oder Sonnencreme im Sommer sind im Tarif ebenfalls eingeschlossen, falls ihr Kind jedoch spezielle Windeln oder Cremen benötigt, bitten wir die Eltern, diese mitzubringen.

Spezialausflüge:

Theater-, Konzert-, Zirkus- und Zoobesuche werden in Absprache und mit Kostenbeteiligung der Eltern durchgeführt.

Versicherungen:

Die Eltern verpflichten sich, ihre Kinder wie folgt zu versichern:
Krankenkasse, Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung

Bezahlung der Krippenbeiträge2023-05-17T16:48:11+02:00

Die Eltern erhalten nach Vertragsabschluss eine Rechnung, auf welcher der monatliche Betreuungsbetrag aufgeführt ist. Diese Rechnung ist gültig bis zur nächsten Betreuungs- oder Tarifänderung. Die Eltern verpflichten sich, einen Dauerauftrag einzurichten und den Betrag bis spätestens am 25. des Monats im Voraus zu bezahlen. Nach dem 25. Des Monats befinden sich die Eltern ohne Mahnung automatisch im Verzug. Die Bezahlung muss per Banküberweisung erfolgen, um Spesen zu verhindern. Erfolgt die Einzahlung am Postschalter, werden die Spesen Ende Jahr in Rechnung gestellt. Bei verspäteter Zahlung von mehr als 5 Tagen wird eine Mahngebühr von CHF 30 erhoben. Bei Zahlungsausstand von einem Monat, behalten wir uns vor, die Betreuung mit sofortiger Wirkung aufzuheben und das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

Die ABC-Kindertreff GmbH ist Mitglied bei den Betreuungsgutscheinen welche angeboten werden. Die Krippenleitung gibt Ihnen gerne Auskunft über diese Art von finanzieller Unterstützung.

Betriebsferien und Feiertage2019-01-24T18:44:24+01:00

Die Krippe bleibt einzig zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Ansonsten gibt es keine Betriebsferien. An folgenden üblichen Feiertagen bleibt die KiTa geschlossen: Karfreitag, Ostermontag, Auffahrt, Fronleichnam, Pfingstmontag, Bundesfeiertag (1. August), Maria Himmelfahrt (15. August), Allerheiligen (1. November), Maria Empfängnis. Vor den Feiertagen bleibt die Krippe jeweils normal bis 18.45h geöffnet. Bei Brückentagen verpflichten sich die Eltern, bis spätestens eine Woche vor dem Feiertag, ihr Kind abzumelden.

Kündigungsfristen2023-05-17T16:48:55+02:00

Jeder Krippenplatz kann von Seiten der Eltern und der KiTa ABC-Kindertreff GmbH unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich und per Einschreiben zu erfolgen.

Bei nicht Einhaltung der Kündigungsfrist werden für deren Dauer die vollen vertraglich vereinbarten Krippenbeiträge verrechnet.

Wurde ein Betreuungsplatz mit der Unterzeichnung der definitiven Anmeldung zugesagt und erfolgt von den Eltern vor Antritt des Krippenplatzes eine Kündigung, so wird in diesem Fall ein einmaliger Betrag im Umfang von drei Monatsbeiträgen in Rechnung gestellt.

Aus organisatorischen Gründen können keine Plätze reserviert werden während längeren Abwesenheiten (z.B. Mutterschaftsurlaub, längerem Auslandaufenthalt etc.). Es gelten die normalen Kündigungsfristen.

Ausrüstung der Kinder2019-01-24T18:27:45+01:00

Wir verbringen viel Zeit im Freien, deshalb ist es unerlässlich, dass jedes Kind der Jahreszeit entsprechend angezogen ist. Das heisst, im Frühling/Sommer/Herbst mit Regenkleidung oder Sonnenhut und im Winter mit Ski Anzug. Finken oder Anti-Rutschsocken sind in der Garderobe zu deponieren. Es kann auch ein Regenanzug oder Sonnenhut während der Saison in der Garderobe gelassen werden. Wir bitten Sie zudem, Ihrem Kind eine persönliche Sigg-Trinkflasche mitzubringen, damit können wir sicherstellen, dass die Kinder genügend Wasser trinken und die Flaschen können gut nach draussen und an Ausflüge mitgenommen werden. Die Flaschen werden von uns täglich fachgerecht gereinigt.

Zusätzlich bitten wir die Eltern, folgende Gegenstände in der Krippe im persönlichen „Körbli“ des Kindes zu deponieren:

  • Ersatzkleider der Jahreszeit entsprechend (Body, Unterwäsche, Hose, Shirt)
  • Nuggi, Kuscheltier oder Nuschi (oder was das Kind sonst zum Schlafen oder Beruhigen braucht)

Sämtliche in die Krippe mitgebrachten Kleider und Schuhe müssen mit dem Namen des Kindes versehen sein. Die KiTa übernimmt keine Haftung für verlorene oder vertauschte Kleider und Schuhe.

Wir bitten die Eltern keine Spielsachen von zuhause mitzubringen, da wir keine Haftung für verloren gegangene oder defekte Spielsachen übernehmen können. Selbstverständlich sind davon die „Lieblingstiere“ oder „Nuschis“, welches Ihr Kind zum Trösten oder Schlafen braucht, davon ausgenommen.

Zusammenarbeit Eltern / KiTa2019-01-24T18:47:48+01:00

Zum Wohle der Kinder ist es wichtig, dass eine offene und intensive Zusammenarbeit zwischen den Eltern und den Betreuern besteht. Um eine optimale Betreuung der Kinder zu gewährleisten, ist es von Vorteil, dass die Gruppenleitung über den Gesundheitszustand des Kindes, Veränderungen in der Familie oder ähnliches informiert wird. So können Rückschlüsse auf Verhaltensauffälligkeiten der Kinder gezogen werden. Die Eltern haben das Recht auf Wahrung der Persönlichkeit der Kinder und der Verschwiegenheit des Krippenpersonals bezüglich Informationen über Kinder und ihre Familien und Vorkommnisse in der Krippe.

Die Gruppenleiterin führt je nach Bedarf ein Gespräch mit den Eltern jedes Kindes, um über den Stand der Entwicklung und das Verhalten des Kindes zu informieren. Beim Krippenaustritt wird ein Schlussgespräch geführt.

Kompetenzen:

Mitarbeiter, welche sich in Ausbildung zur „FaBe Kind“ befinden, gelten im letzten Ausbildungsjahr, als 50% ausgebildet. Das heisst, diese Personen dürfen gewisse Funktionen selbstständig ausführen.

Kindergeburtstag:

Wir feiern den Geburtstag jedes Kindes, deshalb bitten wir die Eltern, nach Absprache mit der Gruppenleitung am Geburtstag (evtl. auch vor- oder nachher) einen Kuchen oder ein anderes z‘Vieri für die ganze Gruppe mitzubringen.

Medizinische Versorgung und Notfälle2019-01-24T18:33:34+01:00

Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen und sonstige Arztbesuche sind in der Regel Aufgabe der Eltern. Wenn erforderlich, soll die Betreuungsperson von den Ergebnissen der Ärztin/des Arztes unterrichtet werden. In Notfällen wendet sich die Betreuungsperson an den Kinderarzt, bzw. ruft den Notarzt. Die Eltern werden von dieser Unternehmung umgehend telefonisch informiert.

Sicherheits- und Notfall- und Hygienekonzept2019-01-24T18:49:03+01:00

Die gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene werden regelmässig durch das Lebensmittelinspektorat überprüft.

Für die Sicherheit der Kinder wurden Massnahmen getroffen wie: Sicherheitsschlösser an den Fenstern, geschützte Steckdosen, Fallschutz bei Spielgeräten.

Tagesablauf2019-01-24T19:03:05+01:00

06.45h   Der Tag beginnt, die Kinder werden empfangen

08.15h   Wir geniessen gemeinsam das Frühstück und freuen uns auf die Ankunft weiterer Kinder.
Nach dem Frühstück putzen wir die Zähne.

09.00h   Jetzt sind alle da. Wir beginnen unseren Tag auf der Gruppe mit einem Morgenritual.
Nachher beginnen wir mit den geplanten Aktivitäten, je nach Thema und Plan der
Gruppenleiterinnen

11.05h   Wir treffen uns zu einem kleinen Ritual vor dem Essen

11.15h   Gemeinsam essen wir zu Mittag.

12.00h   Es ist wieder Zeit zum Zähne putzen. Nachher machen wir Siesta oder einen Mittagsschlaf

14.00h   Wir sind wieder fit für neue Aktivitäten und Spiele. Meistens gehen wir nach draussen in den
Garten, auf einen schönen Spielplatz in der Umgebung oder machen einen kleinen Ausflug.

15.15h   Wir essen „z’Vieri“  und spielen anschliessend

16.00h   Die ersten Kinder werden abgeholt

18.45h   Der Krippentag ist zu Ende

Pädagogische Grundgedanken2019-01-24T19:04:33+01:00

Wir achten auf einen ausgewogenen Tagesrhythmus, so ergibt sich ein Wechsel zwischen Spannung und Entspannung, Forschen und Entdecken, Bewegung und Ruhe.

Wir fördern die Selbständigkeit und gehen auf die Bedürfnisse des Kindes ein. So entscheidet das Kind zum Beispiel selbst, wie viel es essen möchte oder auch, wann es schlafen möchte oder Ruhe braucht.

Das ausführliche pädagogische Konzept der KiTa ABC-Kindertreff GmbH wird zusammen mit diesem Konzept abgegeben.

Schweigepflicht2019-01-24T19:05:47+01:00

Die Mitarbeiter des ABC-Kindertreff unterliegen der Schweigepflicht, bei Verdachtsfällen von Kindesmissbrauch sind die Mitarbeiter von dieser Schweigepflicht entbunden. Die Mitarbeitenden sind verpflichtet Verdachtsfälle zu melden.

 

Ebikon, Mai 2017

Ferienbetreuung2023-06-07T18:17:06+02:00

Während den Schulferien bieten wir auch Ferienbetreuung an für Kinder im Kindergarten oder Schule bis max. 12 Jahre, um die Eltern zu entlasten. In dieser Zeit werden Ausflüge wie, Waldtage, Zoobesuche, Spielplätze oder spezielle Events angeboten. Die Ferienbetreuung ist allen Kindern zugänglich. Wir freuen uns auf über neue Gesichter, welche das ABC-Kindertreff während den Ferien entdecken wollen.

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